Folgende Gesetzesänderung tritt mit dem heutigen Tage (18.06.2019) ab 22 Uhr in Kraft:
§2 Absatz 30 und 31 Strafgesetzbuch - Öffentliche Ordnung
Zitat30. Wer Geld aus illegalen Tätigkeiten wie Korruption, Bestechung, Raub, Erpressung, Drogenhandel, Waffenhandel oder Steuerhinterziehung wäscht und in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf bringt, macht sich der Geldwäsche schuldig und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten und/oder einer Geldstrafe bestraft.
31. Der Besitz, die Verwendung, das Herstellen, der Verkauf und der Erwerb von Schwarzgeld oder Falschgeld ist verboten und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten und/oder einer Geldstrafe bestraft sowie dauerhafte Beschlagnahmung der Güter.